5651-Gesetz für Hotels: Rechtliche Pflichten beim Gäste-Internet
Für Betriebe mit gemeinsam genutztem Internet ist die Speicherung von Verkehrsdaten für mindestens 6 Monate gesetzlich vorgeschrieben. Wir erläutern, was das 5651-Gesetz verlangt, worauf Inspektionen achten, und wie Ihr Hotel Compliance gewährleistet.